Lexikon -Grundstücksbestandteile
Grundstücksbestandteile, die weder Bestandteil des noch Zubehör des versicherten Gebäudes sind, müssen im Rahmen der Gebäudeversicherung gesondert versichert werden.
Grundstücksbestandteile, die weder Bestandteil des noch Zubehör des versicherten Gebäudes sind, müssen im Rahmen der Gebäudeversicherung gesondert versichert werden.